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STUTTGARTER TAXI-SERVICE THOMAS OEHLER Die Informationsseite für Taxifahrgäste in Stuttgart |
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IHR GUTES RECHT
Von Ihrer Fahrerin / Ihrem Fahrer können Sie erwarten: Fahrtstrecke: kürzester
bzw. günstigster Weg ... Sie am Taxistand immer die freie Fahrzeugwahl haben ... Sie wählen können zwischen Raucher- und Nichtrauchertaxi ... Sie im gekennzeichneten Nichtrauchertaxi nicht rauchen dürfen ... Sie jedes Taxi im Stadtgebiet Stuttgart, Filderstadt, Leinfelden- Echterdingen und als Ziel in den gesammten Land- Kreis Esslingen nach Tarif befördern muß ... Sie immer die Fahrtstrecke bestimmen ... Sie nur den auf dem Fahrpreisanzeiger angezeigten Fahrpreis bei Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes zu bezahlen haben ... Sie für die Mitnahme eines Rollstuhles nicht bezahlen müssen ... Sie jederzeit Einsicht in die Betriebsordnung, die Beförderungs- bedingungen und den Taxitarif Einsicht erhalten ... Sie sich auf allen Plätzen angurten müssen ... ein Blindenhund immer mittransportiert werden muß – und zwar kostenlos ... innerhalb des Bereitstellungsgebietes der Fahrpreisanzeiger beim Eintreffen am Bestellort eingeschaltet wird, lassen Sie das Taxi warten, kostet dies bereits eine Gebühr ... keine dritten, Ihnen fremde Personen ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis mitbefördert werden darf ... der Fahrer, wenn erforderlich, die Sitzplätze anweisen darf Beschwerden sind Chancen, es besser zu machen, weil der Kunde bleiben möchte. Will er nicht mehr Kunde bleiben, braucht er sich auch nicht zu beschweren: Richten Sie Ihre Anregung(en) zunächst an den Taxiunternehmer selbst, aber auch an das Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart, Krailenshaldenstraße 32, 70469 Stuttgart, Telefon (07 11) 2 16 – 20 92 richten können? Für berechtigte Beschwerden haben wir ein Formular vorbereitet, das sie mit dem rechten Button aufrufen und dann ausdrucken können. |
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