STUTTGARTER TAXI-SERVICE
THOMAS OEHLER

Die Informationsseite für Taxifahrgäste in Stuttgart
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Ihr gutes Recht als Taxifahrgast
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IHR GUTES RECHT

Von Ihrer Fahrerin / Ihrem Fahrer können Sie erwarten:

Fahrtstrecke: kürzester bzw. günstigster Weg
Unterstützung beim Be- und Entladen des Gepäcks
Vollständig ausgefüllte Quittung mit
-Ordnungsnummer des Taxis
-Name und Anschrift des Unternehmens
-Fahrtstrecke mit Anfangs- u. Zielpunkt
-Datum / Unterschrift des Fahrers
Rauchen ist auch im Raucherfahrzeug nur mit Zustimmung
des Fahrgastes gestattet
Ein insgesammt außen und innenn sauberes Fahrzeug
Funk- und Radiobetrieb mit nicht störender Lautstärke
 

Wussten Sie, daß...
... Sie am Taxistand immer die freie Fahrzeugwahl haben
... Sie wählen können zwischen Raucher- und Nichtrauchertaxi
... Sie im gekennzeichneten Nichtrauchertaxi nicht rauchen dürfen
... Sie jedes Taxi im Stadtgebiet Stuttgart, Filderstadt, Leinfelden-
     Echterdingen und als Ziel in den gesammten Land-
     Kreis Esslingen nach Tarif befördern muß
... Sie immer die Fahrtstrecke bestimmen
... Sie nur den auf dem Fahrpreisanzeiger angezeigten Fahrpreis
     bei Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes zu
     bezahlen haben
... Sie für die Mitnahme eines Rollstuhles nicht bezahlen müssen
... Sie jederzeit Einsicht in die Betriebsordnung, die Beförderungs-
     bedingungen und den Taxitarif Einsicht erhalten
... Sie sich auf allen Plätzen angurten müssen
... ein Blindenhund immer mittransportiert werden muß – und
    zwar kostenlos
... innerhalb des Bereitstellungsgebietes der Fahrpreisanzeiger
    beim Eintreffen am Bestellort eingeschaltet wird,
    lassen Sie das Taxi warten, kostet dies bereits
    eine Gebühr
... keine dritten, Ihnen fremde Personen ohne Ihr ausdrückliches
    Einverständnis mitbefördert werden darf
... der Fahrer, wenn erforderlich, die Sitzplätze anweisen darf

Beschwerden sind Chancen, es besser zu machen,
weil der Kunde bleiben möchte. Will er nicht mehr Kunde
bleiben, braucht er sich auch nicht zu beschweren:
Richten Sie Ihre Anregung(en) zunächst an den Taxiunternehmer
selbst, aber auch an das

Amt für öffentliche Ordnung

der Landeshauptstadt Stuttgart,
Krailenshaldenstraße 32, 70469 Stuttgart,
Telefon (07 11) 2 16 – 20 92  richten können?

Für berechtigte Beschwerden haben wir ein Formular vorbereitet,
das sie mit dem rechten Button aufrufen und dann ausdrucken können.





 
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