Ihr gutes Recht als Taxifahrgast |
Von Ihrer Fahrerin / Ihrem Fahrer können Sie erwarten: |
Fahrtstrecke: kürzester bzw. günstigster Weg |
Unterstützung beim Be- und Entladen des Gepäcks
|
Vollständig ausgefüllte Quittung mit -Ordnungsnummer des Taxis / Steuernummer des Betriebs -Name und Anschrift des Unternehmens -Fahrtstrecke mit Anfangs- u. Zielpunkt -Datum / Unterschrift des Fahrers |
Ein insgesammt außen und innenn
sauberes Fahrzeug |
Funk- und Radiobetrieb mit nicht störender Lautstärke |
Wussten
Sie, daß... |
... Sie am Taxistand immer
die
freie Fahrzeugwahl haben ? |
... Seit 2007 ist das
Rauchen in Taxen generell verboten ist ? |
... Sie jedes Taxi im
Stadtgebiet Stuttgart, Filderstadt, Leinfelden- Echterdingen und als Ziel
in den gesammten Landkreis Esslingen nach Tarif
befördern muß ? |
... Sie immer die
Fahrtstrecke bestimmen ? |
... Sie nur den auf dem
Fahrpreisanzeiger angezeigten Fahrpreis bei Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes zu bezahlen haben ? |
... Sie für die Mitnahme eines Rollstuhles nicht extra bezahlen müssen ? |
... Sie jederzeit Einsicht in die Betriebsordnung, die Beförderungsbedingungen und den _Taxitarif Einsicht erhalten ? |
... Sie sich auf allen Plätzen angurten müssen ? |
... ein Blindenhund immer mittransportiert werden muß – und zwar kostenlos ? |
... innerhalb des
Bereitstellungsgebietes der Fahrpreisanzeiger beim Eintreffen am Bestellort eingeschaltet wird ? Lassen Sie das Taxi warten, kostet ___dies bereits eine Gebühr ! |
... keine dritten, Ihnen
fremde Personen ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis mitbefördert werden darf ? |
... der Fahrer, wenn erforderlich, die Sitzplätze anweisen darf ? |
Beschwerden sind
Chancen, es besser zu machen... |
Richten Sie
Ihre Anregung(en) zunächst an den Taxiunternehmer selbst (Adresse auf der Quittung und im Fahrzeug), an die Taxi-Auto-Zentrale e.G. Ruf 55 10 000 - betreffend deren Mitglieder Karlsbader Straße 42 - 70372 Stuttgart - Telefon (07 11) 55 398 - 0 Neckar-Taxi GmbH - Taxizentrale - betr. d. Vertragspartner Julius-Hölder-Straße 48 - 70597 Stuttgart - Telefonj (07 11) 88 88 88 88 aber auch an das Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart, Genehmigungsbehörde für Taxen Krailenshaldenstraße 32, 70469 Stuttgart, Telefon (07 11) 2 16 – 20 92 bzw. an das Landratsamt Esslingen betr. u.a. Flughafentaxen Genehmigungsbehörde für Taxen Pulverwiesen 11, 73728 Esslingen am Neckar Telefon ( 07 11) 39 02 - 0 |
Wenn sie mit unserem Service zufrieden waren, erzählen Sie es bitte Ihren Freunden und Bekannten, wenn nicht, dann sagen Sie es bitte uns! |
Es gibt wohl keine Taxifahrt, die man nicht irgend wo ein wenig schlechter und unzuverlässiger ausführen kann und etwas billiger anbieten könnte, und die Reisenden, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen. Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, die Zuverlässigkeit, den Service, das sichere Fahren, das gute Ankommen, das freundliche Miteinander.... Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel "Taxi" zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für eine gute Taxifahrt zu bezahlen. "ganz frei" nach John Ruskin (1819-1900) |