Ihr gutes Recht als Taxifahrgast

Von Ihrer Fahrerin / Ihrem Fahrer können Sie erwarten:

Fahrtstrecke: kürzester bzw. günstigster Weg
Unterstützung beim Be- und Entladen des Gepäcks
Vollständig ausgefüllte Quittung mit
-Ordnungsnummer des Taxis / Steuernummer des Betriebs
-Name und Anschrift des Unternehmens
-Fahrtstrecke mit Anfangs- u. Zielpunkt
-Datum / Unterschrift des Fahrers
Ein insgesammt außen und innenn sauberes Fahrzeug
Funk- und Radiobetrieb mit nicht störender Lautstärke
Wussten Sie, daß...
... Sie am Taxistand immer die freie Fahrzeugwahl haben ?
... Seit 2007 ist das Rauchen in Taxen generell verboten ist ?
... Sie jedes Taxi im Stadtgebiet Stuttgart, Filderstadt, Leinfelden- Echterdingen und als Ziel     in den gesammten Landkreis Esslingen nach Tarif befördern muß ?
... Sie immer die Fahrtstrecke bestimmen ?
... Sie nur den auf dem Fahrpreisanzeiger angezeigten Fahrpreis
     bei Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes zu bezahlen haben ?

... Sie für die Mitnahme eines Rollstuhles nicht extra bezahlen müssen ?
... Sie jederzeit Einsicht in die Betriebsordnung, die Beförderungsbedingungen und den      _Taxitarif Einsicht erhalten ?
... Sie sich auf allen Plätzen angurten müssen ?
... ein Blindenhund immer mittransportiert werden muß – und zwar kostenlos ?
... innerhalb des Bereitstellungsgebietes der Fahrpreisanzeiger
    beim Eintreffen am Bestellort eingeschaltet wird
? Lassen Sie das Taxi warten, kostet   ___dies bereits eine Gebühr !
... keine dritten, Ihnen fremde Personen ohne Ihr ausdrückliches
    Einverständnis mitbefördert werden darf
?
... der Fahrer, wenn erforderlich, die Sitzplätze anweisen darf  ?

Beschwerden sind Chancen, es besser zu machen...
Richten Sie Ihre Anregung(en) zunächst an den Taxiunternehmer
selbst (Adresse auf der Quittung und im Fahrzeug),  an die

Taxi-Auto-Zentrale e.G. Ruf 55 10 000        -   betreffend deren Mitglieder
Karlsbader Straße 42 - 70372 Stuttgart - Telefon (07 11) 55 398 - 0

Neckar-Taxi GmbH - Taxizentrale      - betr.  d. Vertragspartner
Julius-Hölder-Straße 48 - 70597 Stuttgart - Telefonj (07 11) 88 88 88 88

aber auch an das

Amt für öffentliche Ordnung

der Landeshauptstadt Stuttgart,

Genehmigungsbehörde für Taxen

Krailenshaldenstraße 32, 70469 Stuttgart,
Telefon (07 11) 2 16 – 20 92 

bzw. an das

Landratsamt Esslingen                        betr. u.a. Flughafentaxen
Genehmigungsbehörde für Taxen
Pulverwiesen 11, 73728 Esslingen am Neckar
Telefon ( 07 11)  39 02 - 0



Wenn sie mit unserem Service zufrieden waren,
erzählen Sie es bitte Ihren Freunden und Bekannten,
wenn nicht, dann sagen Sie es bitte uns!


Es gibt wohl keine Taxifahrt, die man nicht irgend wo ein wenig schlechter und unzuverlässiger ausführen kann und etwas billiger anbieten könnte, und die Reisenden, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.
Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, die Zuverlässigkeit, den Service, das sichere Fahren, das gute Ankommen, das freundliche Miteinander....
Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel "Taxi" zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für eine gute Taxifahrt zu bezahlen.
"ganz frei" nach John Ruskin (1819-1900)